Lärm am Arbeitsplatz: Ursachen, Folgen und Prävention

Ob das Dröhnen von Maschinen, ständige Telefonate im Großraumbüro oder eine Baustelle vor dem Fenster: Lärm am Arbeitsplatz wird oft unterschätzt. Jede dritte anerkannte Berufskrankheit geht auf Lärmschwerhörigkeit zurück. Dabei lassen sich viele Belastungen vermeiden. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Beschäftigten besser schützen und Lärm wirksam reduzieren können.

Der Hörsinn ist ständig aktiv – anders als die Augen lässt er sich nicht abschalten. Auch im Schlaf oder bei Dunkelheit verarbeitet er Geräusche und hilft uns, Stimmen, Klänge und Richtungen zu unterscheiden. Über die Stimme nehmen wir zudem Emotionen wahr, Schall wiederum dient der Orientierung und dem Einschätzen von Entfernungen.

Am Arbeitsplatz kann Lärm schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von „Hörschall“. Gemeint sind damit Geräusche in Frequenzbereichen von Schallwellen, die vom gesunden menschlichen Ohr wahrgenommen werden und das Gehör belasten können. Hörschall, der die Gesundheit beeinträchtigen kann, entsteht in Büros ebenso wie in Fabriken, im Handwerk oder im Umfeld von Baustellen. Entscheidend ist daher, Lärmquellen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen.

Lärm am Arbeitsplatz: Ein unterschätztes Problem

Lärm im Job wird oft als unvermeidlich hingenommen. Die Kreissäge in der Werkstatt, die Presslufthämmer auf der Baustelle, das Dauerrauschen in der Fabrik oder das ständige Telefonieren im Großraumbüro – all das gehört für viele zum Arbeitsalltag. Dabei kann Lärm auf Dauer krank machen.

Das betrifft nicht nur das Gehör, sondern erfolgt auch mittelbar durch den von Lärm verursachten Stress, wobei dies über längere Zeiträume geschieht. Darüber hinaus kann Lärm auch kurzfristig die Konzentration, die Leistung und das Wohlbefinden von Beschäftigten beeinträchtigen.

Wie groß das Problem tatsächlich ist, belegt Dr. Fabian Heisterkamp, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fachgruppe „Physikalische Faktoren“ bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), anhand aktueller Zahlen: Mehr als fünf Millionen Beschäftigte in Deutschland sind am Arbeitsplatz gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) war Lärmschwerhörigkeit im Jahr 2024 mit 8.897 neuen Fällen die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit.

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Typische Lärm-Ursachen am Arbeitsplatz

Besonders oft tritt Lärm dort auf, wo mit Maschinen gearbeitet wird. „Arbeitsplätze mit Lärmpegeln im gehörgefährdenden Bereich finden sich typischerweise in der Industrie, im Handwerk und im Baugewerbe“, sagt Dr. Heisterkamp.

Typische Quellen sind:

  • rotierende oder schlagende Maschinen

  • Druckluftwerkzeuge

  • Motoren und Förderanlagen

  • Traktoren, Erntemaschinen und Forstgeräte

  • Beschallungsanlagen

Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Baugewerbe, in der Metall- und Holzverarbeitung, in der Logistik, in Teilen der Landwirtschaft, im Straßenbau, an Flughäfen oder in Musik- und Veranstaltungsberufen. Gehörgefährdender Lärm kann aber auch in weniger offensichtlichen Bereichen auftreten, etwa in Zahnarztpraxen oder Brauereien.

Lärm entsteht allerdings nicht nur durch Maschinen. „Daneben ist auch störende Sprache eine häufige Lärmursache am Arbeitsplatz“, so der Experte. Gerade in Büros, Kitas, Schulen, Krankenhäusern oder im Einzelhandel können Gespräche, Telefonate und andere Hintergrundgeräusche auf Dauer belasten.

Hinzu kommen oft Umweltfaktoren wie Straßenverkehr, Baustellenlärm oder laute Lüftungsanlagen. Ein lauter Innenhof oder ständig laufende Radios – all das summiert sich. Entscheidend ist also nicht nur, wie laut ein einzelnes Geräusch ist, sondern auch, wie dauerhaft und wie störend die gesamte Geräuschkulisse wirkt.

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Auswirkungen von Lärm auf Mitarbeitende

Wer über Jahre hinweg zu viel Lärm ausgesetzt ist, kann sein Gehör dauerhaft schädigen. Fachleute sprechen dann von auralen Lärmwirkungen (aural vom lateinischen auris für „Ohr“ bedeutet also: „das Gehör betreffend“). Am häufigsten kommt dabei die Lärmschwerhörigkeit vor. Sie gilt als chronische, irreversible Schädigung und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 2301) anerkannt werden.

Das Tückische: Dieser Prozess verläuft schleichend und oft ohne Schmerzen. „Die Lärmschwerhörigkeit entsteht nach und nach durch eine Schädigung der nicht nachwachsenden Sinneszellen im Innenohr, die wir subjektiv zuerst wahrnehmen, wenn das Verstehen von Gesprächen in einer lauten Umgebung zunehmend schwieriger wird“, erklärt Dr. Heisterkamp. Bei stärkerer Ausprägung könne die Kommunikationsfähigkeit auch beruflich eingeschränkt sein.

Selbst wenn Lärm nicht direkt das Gehör schädigt, kann er Körper und Psyche belasten. Fachleute sprechen dann von extra-auralen Lärmwirkungen, d. h. nicht das Gehör betreffenden Lärmwirkungen. Dazu zählen laut Dr. Heisterkamp Stressreaktionen, erhöhter Blutdruck, Verärgerung, Reizbarkeit, Nervosität oder Resignation.

Gerade bei Tätigkeiten, die hohe Aufmerksamkeit erfordern, wirkt Lärm wie ein permanenter Störsender. Die Folge sind Konzentrationsprobleme, sinkende Leistungsfähigkeit und ein erhöhtes Unfallrisiko, etwa wenn Warnsignale oder Zurufe überhört werden.

Verdacht auf Lärmschwerhörigkeit

Ob eine Hörbeeinträchtigung vorliegt, können HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte oder Hörakustikerinnen und Hörakustiker prüfen. Für die Anerkennung als Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit müssen in der Regel ein beidseitiger Hörverlust von mindestens 40 dB bei 3 kHz und ein nachweisbarer Zusammenhang mit Lärm am Arbeitsplatz vorliegen. Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, bei jedem begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit eine Verdachtsanzeige zu erstatten.

Lärmschutz: Welche Grenzwerte der Gesetzgeber vorgibt

In Deutschland ist der Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz klar geregelt. Die wichtigsten Grundlagen sind:

„Hinzu kommt je nach Lärmbelastung noch der Aspekt der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“, ergänzt Dr. Heisterkamp.

Für Arbeitsumgebungen, in denen es zwar nicht gehörgefährdend laut ist, die Geräuschkulisse aber dennoch belastend sein kann, gilt hinsichtlich Lärm die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), deren Anforderungen durch die ASR A3.7 „Lärm“ konkretisiert werden.

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Welche Lärmwerte sind entscheidend?

Zum Schutz vor Lärm an besonders lauten Arbeitsplätzen legt die LärmVibrationsArbSchV sogenannte Auslösewerte fest. Dabei werden zwei Größen betrachtet: zum einen der durchschnittliche Lärm über eine Acht-Stunden-Schicht, der Tages-Lärm-Expositionspegel, zum anderen kurze, besonders laute Spitzen, der Spitzenschalldruckpegel. Angegeben werden diese Werte in unterschiedlichen Dezibel-Angaben (dB).

Werden die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) im Tagesdurchschnitt oder 135 dB(C) bei Lärmspitzen überschritten, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

  • die Beschäftigten über Risiken und Schutzmaßnahmen informieren,
  • geeigneten Gehörschutz bereitstellen,
  • eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) gelten strengere Pflichten. Unter anderem:

  • Tragepflicht für persönlichen Gehörschutz,
  • verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge,
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen,
  • Erstellung eines Lärmminderungsprogramms.

Wie laut ist laut?

Diese Orientierungswerte auf der Dezibel-Skala zeigen, wie unterschiedlich Geräusche im Alltag sein können:

  • 0–10 dB(A): Ticken einer Uhr, Blätterrauschen
  • 20–30 dB: geringer Straßenverkehr hinter Doppelglasfenstern
  • 40–50 dB: normales Gespräch, quakende Frösche
  • 60–70 dB: normaler Straßenverkehr
  • 70–80 dB: lautes Schreien, Staubsauger
  • 80–90 dB: Presslufthammer aus zehn Metern Entfernung
  • 120 dB: Rockkonzert
  • 130 dB: startendes Flugzeug in unmittelbarer Nähe (Schmerzgrenze)

Wie Arbeitgeber Lärm am Arbeitsplatz vermindern können

Grundsätzlich gilt im Arbeitsschutz das Minimierungsgebot (§ 4 ArbSchG). Dr. Heisterkamp sagt dazu: „Gefährdungen sollen möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden; Gefahren sind dabei an ihrer Quelle zu bekämpfen.“ Für die Praxis heißt das: Lärm muss als erstes dort reduziert werden, wo er entsteht – und nicht erst über Gehörschutz am Ohr.

Zur Orientierung weist der Experte auf das S-T-O-P-Prinzip hin:

„S“ – Substitution

Gemeint ist: Lärmquellen möglichst vermeiden oder durch leisere Alternativen ersetzen. „Idealerweise wird dieser Aspekt bereits bei der Anschaffung von Maschinen beachtet und die jeweils leiseste, für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignete Maschine angeschafft“, so der Wissenschaftler.

„T“ – technische Schutzmaßnahmen

Sie setzen direkt an der Lärmquelle oder auf dem Ausbreitungsweg an. „So kann es sinnvoll sein, die lautesten Maschinen in einer Fabrikhalle in Schallschutzkapseln einzuhausen, um dort so die Lärmbelastung zu reduzieren“, sagt Dr. Heisterkamp.

„O“ – organisatorische Maßnahmen

Sie erfolgen erst, wenn technische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehört zum Beispiel, laute Arbeiten in abgetrennte Bereiche zu verlagern, sie zu Zeiten mit weniger Personal durchzuführen oder Arbeitsabläufe so zu planen, dass einzelne Beschäftigte nicht unnötig lange belastet werden.

„P“ – persönliche Schutzmaßnahmen

Wenn sich Lärm trotz aller anderen Maßnahmen nicht ausreichend verringern lässt, ist Gehörschutz unverzichtbar – etwa in Form von Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpseln oder individuell angepassten Otoplastiken.

Wirksamer Lärmschutz endet nicht bei Technik und Ausrüstung. Wichtig sind auch Unterweisung und Sensibilisierung. Begleitet werden sollte all dies durch arbeitsmedizinische Vorsorge: regelmäßige Hörtests, Beratung zum individuellen Risiko und frühzeitige Intervention, bevor dauerhafte Schäden eintreten. So wird Lärmschutz im Betrieb nicht nur zur Pflicht, sondern zu einem echten Gewinn – für die Gesundheit der Beschäftigten und die langfristige Leistungsfähigkeit Ihres Teams.

FAQ

Wie wird Lärm am Arbeitsplatz gemessen?

„Für die Lärmmessungen im Arbeitsschutz wird eine entsprechende Fachkunde vorausgesetzt und die verwendeten Messgeräte müssen spezifische, genormte technische Anforderungen erfüllen“, sagt Dr. Fabian Heisterkamp. Smartphones reichen dafür in der Regel nicht aus, da ihre Mikrofone beispielsweise für die Übertragung von Telefonaten ausgelegt sind und typischerweise nicht den erforderlichen Pegel- und Frequenzbereich – also den Lautstärke- und Tonhöhenumfang – erfassen können, erläutert der Experte.

Können Kopfhörer gegen Lärm am Arbeitsplatz helfen?

Normale Kopfhörer sind kein Ersatz für zugelassenen persönlichen Gehörschutz. Bei gehörgefährdendem Lärm müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geeignete Maßnahmen treffen und bei Bedarf passenden Gehörschutz bereitstellen.

In Büros oder weniger lauten Umgebungen können Kopfhörer oder Noise-Cancelling-Modelle helfen, störende Geräusche zu reduzieren. Warnsignale und notwendige Kommunikation müssen weiterhin wahrgenommen werden können.

Wie lässt sich Lärm sichtbar machen?

Lärmampeln, Lärmlichter und digitale Lärmmesssysteme helfen Unternehmen dabei, Lärmbelastungen im Betrieb sichtbar zu machen. Sie zeigen den aktuellen Geräuschpegel an und warnen optisch, wenn festgelegte Grenzwerte überschritten werden, beispielsweise wenn Gehörschutz erforderlich ist.

Wird in Büros zu laut gesprochen oder telefoniert, dienen sie als objektive Instanz und helfen so dabei das Betriebsklima stabil zu halten.

In Industriehallen oder Produktionsbereichen mit schwankenden Lärmpegeln unterstützen diese Systeme dabei, kritische Belastungen frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen gezielt umzusetzen. Viele dieser Geräte ermöglichen zudem die Dokumentation von Messwerten für Gefährdungsbeurteilungen oder interne Lärmanalysen. 

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Oleksandra Silik

Veröffentlicht am 28.05.2026

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