Ferienjob oder Minijob?
Jetzt muss nur noch geklärt werden, unter welcher Bezeichnung du arbeiten kannst und was du dabei beachten musst. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Die erste ist der klassische Ferienjob für Schülerinnen und Schüler. Gemäß Deutscher Rentenversicherung fallen darunter „Beschäftigungen, die von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs befristet sind“. Sie sind demnach frei von Sozialabgaben und die Höhe des Verdienstes ist ohne Bedeutung.
Die andere Möglichkeit ist ein Minijob. Hier darfst du bis zu 520 Euro im Monat verdienen und maximal 20 Stunden die Woche arbeiten. Deine Chefin oder dein Chef zahlen die Sozialabgaben für dich und melden dich an, sobald du bei deinem neuen Job unter die Arme greifst.