Am 4. Oktober 2023 ist das SV-Meldeportal an den Start gegangen. Seitdem können alle Arbeitgeber oder deren Dienstleistungspartner nach erfolgter Registrierung die neue Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern nutzen.
Die Abschaltung von sv.net ist bis zum 30. Juni 2024 verschoben worden, ursprünglich sollte diese bereits zum 29. Februar 2024 erfolgen. Wie die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) mitteilt, haben sich zahlreiche bisherige Nutzer noch nicht im neuen SV-Meldeportal registriert.
Frist bis zum 30. Juni 2024 verlängert
Die Ausfüllhilfe sv.net steht seit Jahresbeginn nur noch in eingeschränktem Umfang zur Verfügung und sollte ursprünglich am 29. Februar 2024 endgültig abgeschaltet werden. Um einen geordneten Übergang der überwiegenden Zahl der Nutzer sicherzustellen, haben die Sozialversicherungsträger kurzfristig beschlossen, die Frist noch einmal zu verlängern und die Ausfüllhilfe erst zum 30. Juni 2024 abzuschalten. Derselbe Termin gilt nun auch hinsichtlich der kostenfreien Nutzung im Jahr 2024, d.h. erst für Registrierungen ab dem 1. Juli 2024 fällt sofort die Nutzungsgebühr an.
Wer noch nicht von sv.net auf das SV-Meldeportal gewechselt ist, sollte die erforderlichen Maßnahmen jetzt bald einleiten. Vorab können sich Unternehmen mithilfe der unter www.sv-meldeportal.de eingestellten Videos und des Begleitmaterials über die Funktionen der neuen Ausfüllhilfe informieren.
Eingeschränkte Nutzung von sv.net
Bis zur endgültigen Abschaltung kann sv.net nur noch eingeschränkt genutzt werden, und auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung. Registrierte Anwender können damit noch Beitragsnachweise oder Meldungen übermitteln – allerdings nicht die neuen Fehlzeitmeldungen bei Beginn und Ende einer Elternzeit. Und auch Rückmeldungen der Krankenkassen und anderer Sozialversicherungsträger können überwiegend nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden.
Wichtig: Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen, so die ITSG.
Das SV-Meldeportal steht Arbeitgebern zur Registrierung und Nutzung zur Verfügung unter: https://sv-meldeportal.de