Beitragspflicht von Einmalzahlungen
Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die Beschäftigte neben ihrem laufenden Arbeitsentgelt und nicht für ihre Arbeit in einem einzelnen Monat von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dazu gehören beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Jubiläumszuwendung. Einmalzahlungen unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Auch in einem Minijob fallen hierfür die gleichen (pauschalen) Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an, die auch für das laufende Arbeitsentgelt zu zahlen sind. Unabhängig davon, ob sie laufend oder einmalig gezahlt werden, sind alle Einnahmen beitragspflichtig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Einnahmen steuerfrei sind.