Errichtung eines neuen Arbeitgeberkontos
Mit dem erweiterten qualifizierten Meldedialog (Datensatz Krankenkassenmeldung DSKK, Anforderung Arbeitgeberdaten mit Abgabegrund 06) können seit dem 1. Januar 2023 Krankenkassen die Angaben, die für die Errichtung eines neuen Arbeitgeberkontos benötigt werden, elektronisch bei den Arbeitgebern anfordern. Die Arbeitgeber übermitteln diese Angaben elektronisch über ihr Entgeltabrechnungsprogramm zurück. Dies sind beispielsweise Stammdaten wie Anschrift und Name, Kontaktinformationen, die U1-Wahlerklärung und das SEPA-Lastschriftmandat.