Grundsätzlich gilt: Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit einen Anspruch auf gleiches Entgelt (Equal Pay). Das Entgeltgleichheitsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für diesen Anspruch und soll Diskriminierung bei der Vergütung verhindern.
Nach dem aktuellen Urteil genügt für die Vermutung einer Entgeltdiskriminierung bereits ein sogenannter Paarvergleich. Das bedeutet: Es reicht aus, das Gehalt eines einzelnen männlichen Kollegen heranzuziehen – unabhängig davon, wie groß die männliche Vergleichsgruppe ist oder wie hoch die Medianentgelte beider Geschlechter ausfallen.