
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung beschlossen hat und der der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben. Grundlage hierfür ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz", das am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.