
Um einen PV-Beitragsabschlag zu erhalten, müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie mindestens 2 bis 5 berücksichtigungsfähige Kinder haben. Für diesen Nachweis soll bis 31. März 2025 ein digitales Verfahren entwickelt werden, das den Arbeitgebern schnell und einfach die Möglichkeit verschafft, nachvollziehbar eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und um wie viele Beitragssatzpunkte der Pflegeversicherungsbeitrag abgesenkt werden muss.