Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge: Nachweisverfahren erleichtert
Damit Arbeitgeber die PV-Beitragsabschläge für die Kinder ihrer Beschäftigten berücksichtigen können, müssen sie seit 1. Juli 2023 die Anzahl und das genaue Alter der Kinder kennen. Für die Erhebung und zum Nachweis der entsprechenden Angaben soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren entwickelt und eingerichtet werden. Für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2025 reicht es aus, wenn Arbeitgeber die erforderlichen Informationen nachweisfrei erhalten (sog. Vereinfachtes Nachweisverfahren). Während des Übergangszeitraums sollen Beitragsabschläge so bald wie möglich berücksichtigt werden, spätestens aber bis zum 30. Juni 2025.