Erweiterung der kontrollierten Branchen
Ab Inkrafttreten des Gesetzes fallen zusätzliche Wirtschaftszweige unter verschärfte Kontrollpflichten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Neu aufgenommen werden das Friseur- und Kosmetikgewerbe – dazu zählen Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios – sowie plattformbasierte Lieferdienste. Gleichzeitig entfallen die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk aus dem Geltungsbereich. Diese Änderungen sollen die Bekämpfung von Schwarzarbeit gezielt auf risikobehaftete Branchen ausrichten.