Insolvenzverwalter übernimmt Arbeitgeberfunktion
Muss für einen Betrieb ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes u. a. die Arbeitgeberfunktion. Zu dessen Aufgaben gehört es dann, auf elektronischem Wege Meldungen und Beitragsnachweise zu übermitteln. Hierfür kann er nun auch das SV-Meldeportal nutzen.
Wenn dem Insolvenzverwalter nicht durch die Firma selbst der Zugang zu den Login-Daten des SV-Meldeportals ermöglicht werden kann, besteht häufig das Problem, dass mit der für die Mandatserteilung erforderlichen Betriebsnummer des insolventen Unternehmens kein existenter Betriebssitz mehr verbunden ist und dem Betrieb somit die erforderlichen Unterlagen nicht postalisch zugestellt werden können. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter nun über das SV-Meldeportal einen Antrag auf die vereinfachte Einrichtung eines Mandats stellen.