SV-Meldeportal: Mandat für Insolvenzverwalter vereinfacht

Redaktion
IKK classic

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) weist aktuell darauf hin, dass Insolvenzverwalter seit Februar 2024 die Möglichkeit haben, über das SV-Meldeportal einen Antrag auf die vereinfachte Einrichtung eines Mandats für Insolvenzverwalter zu stellen.

Insolvenzverwalter übernimmt Arbeitgeberfunktion

Muss für einen Betrieb ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes u. a. die Arbeitgeberfunktion. Zu dessen Aufgaben gehört es dann, auf elektronischem Wege Meldungen und Beitragsnachweise zu übermitteln. Hierfür kann er nun auch das SV-Meldeportal nutzen.

Wenn dem Insolvenzverwalter nicht durch die Firma selbst der Zugang zu den Login-Daten des SV-Meldeportals ermöglicht werden kann, besteht häufig das Problem, dass mit der für die Mandatserteilung erforderlichen Betriebsnummer des insolventen Unternehmens kein existenter Betriebssitz mehr verbunden ist und dem Betrieb somit die erforderlichen Unterlagen nicht postalisch zugestellt werden können. In solchen Fällen kann der Insolvenzverwalter nun über das SV-Meldeportal einen Antrag auf die vereinfachte Einrichtung eines Mandats stellen.

Vereinfachtes Mandat anfordern

Für die Beantragung des Mandats für Insolvenzverwalter ist es notwendig, dass der insolvente Betrieb selbst bereits im SV-Meldeportal registriert ist und dem Insolvenzverwalter kein Zugang zu den Login-Daten gewährt werden kann. Wichtig: Insolvenzverwalter können auf einen einzelnen insolventen Beschäftigungsbetrieb nur ein Mandat beantragen. Hierfür schickt der Insolvenzverwalter eine E-Mail von der Adresse aus, mit der auch die Betriebsnummer verknüpft ist, an das SV-Meldeportal an: mandate_grossunternehmen@itsg.de

Im Anschluss daran erhält der Insolvenzverwalter eine E-Mail mit einem Link, über den die für die Mandatserteilung erforderlichen Daten verschlüsselt übermittelt werden können und somit der Mandats-Beantragungsprozess gestartet werden kann.

Weitere Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie unter:

https://info.sv-meldeportal.de/

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Veröffentlicht am 06.05.2024