Was ist das Werkstudentenprivileg?
Bei einer Beschäftigung als Werkstudent handelt es sich aus Sicht des Arbeitgebers um die günstigste Form der Studentenbeschäftigung. Studenten, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie ihrem Erscheinungsbild nach weiterhin als Student anzusehen sind; das heißt, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen, die Höhe des Arbeitsentgelts spielt keine Rolle.