Steuerliche Neuregelungen 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Redaktion
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Zum 1. Januar 2026 sind umfassende Änderungen im Steuerrecht in Kraft getreten, die sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betreffen. Besonders relevant sind der Grundfreibetrag, die Mobilitätsprämie und die Ehrenamtspauschale. Erfahren Sie, welche Neuerungen auf Sie zukommen und wie Familien, Pendlerinnen und Pendler sowie ehrenamtlich Engagierte davon profitieren können.

Entlastungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Beschäftigte

Bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ziel ist es, die Branche langfristig zu stabilisieren sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten.

Ebenfalls neu ist die Aktivrente, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Regelung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und den Verbleib erfahrener Beschäftigter im Arbeitsmarkt fördern.

Der Grundfreibetrag wurde von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro (2026) angehoben. Einkünfte bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Pendlerpauschale: Höherer Betrag ab dem ersten Kilometer

Die Pendlerpauschale steigt zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang galt dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer. Pendlerinnen und Pendler profitieren so direkt von einer steuerlichen Entlastung bei den Fahrtkosten.

Mobilitätsprämie: Steuerliche Vorteile für Geringverdienende

Die sogenannte Mobilitätsprämie wird ab 2026 ohne zeitliche Befristung gewährt. Steuerpflichtige mit geringem Einkommen können die Prämie damit auch über das Jahr 2026 hinaus weiterhin in Anspruch nehmen.

Änderungen bei Werbungskosten und Arbeitgeberleistungen

Bei der doppelten Haushaltsführung im Ausland sind Unterkunftskosten ab 2026 bis zu 2.000 Euro steuerlich begünstigt.

Eine Verschärfung betrifft hingegen die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsfeiern: Die Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent für steuerpflichtige Zuwendungen bei Betriebsfeiern, die nicht allen Beschäftigten des Betriebs oder Teilbetriebs offenstehen, ist ab 2026 nicht mehr zulässig.

Ehrenamtspauschale

Die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliches Engagement wurden ab 1. Januar 2026 angehoben:

  • Übungsleiterpauschale: von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr
  • Ehrenamtspauschale: von 840 auf 960 Euro pro Jahr

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Familienleistungen steigen

Zum 1. Januar 2026 erhöht sich das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind – das sind 4 Euro mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind und Jahr.

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Veröffentlicht am 11.01.2026

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