Entlastungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Beschäftigte
Bereits zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ziel ist es, die Branche langfristig zu stabilisieren sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten.
Ebenfalls neu ist die Aktivrente, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Regelung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und den Verbleib erfahrener Beschäftigter im Arbeitsmarkt fördern.
Der Grundfreibetrag wurde von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro (2026) angehoben. Einkünfte bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei.