Was ist die Gesonderte DEÜV-Meldung bei Rentenbeginn?
Mit der DEÜV-Meldung werden die bereits abgerechneten Arbeitsentgelte des laufenden Kalenderjahres gesondert übermittelt. Die Entgelte für den verbleibenden Zeitraum bis zum tatsächlichen Rentenbeginn werden anschließend fiktiv durch die DRV hochgerechnet. Ziel ist es, das Versicherungskonto frühzeitig zu vervollständigen, sodass die Rente bereits vor dem Rentenbeginn verbindlich festgesetzt werden kann.