Welche Reisekosten können geltend gemacht werden?
Reisekosten entstehen durch beruflich und betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeiten der Beschäftigten. Was im Einzelnen dazu zählt, ist im Einkommensteuergesetz und in den Lohnsteuer-Richtlinien geregelt. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.