Die entschiedenen Fälle: Dienstwagen statt Geldvergütung
In beiden Verfahren hatten Arbeitgeber ihren teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern keine Geldvergütung, sondern ausschließlich Firmenwagen als Gegenleistung für die Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt. Auf den geldwerten Vorteil, der sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergab, waren zwar Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden – eine Barvergütung erhielten die Beschäftigten jedoch nicht.