Was ist die Aktivrente?
Bei der Aktivrente handelt es sich nicht um ein neues Rentenprodukt, sondern um einen steuerlichen Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG, der durch das Aktivrentengesetz eingeführt wurde. Dieser Freibetrag ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (schrittweise ansteigend, ab Geburtsjahrgang 1964 mit Vollendung 67. Lebensjahr) freiwillig weiterarbeiten, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zu verdienen.
Voraussetzung ist das Erzielen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Aktivrente kann ab dem Monat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ohne gesonderten Antrag angewendet werden.