Erhöhung des Anspruchs
Die verlängerten Regelungen zum Kinderkrankengeld bieten eine wichtige Unterstützung bei der Kinderbetreuung, insbesondere für berufstätige Eltern und Alleinerziehende, die auf flexible Lösungen angewiesen sind.
In den Jahren 2024 und 2025 wurden die Anspruchstage auf Kinderkrankengeld bereits vorübergehend ausgeweitet: Elternteile konnten bis zu 15 Tage je Kind beanspruchen, jedoch höchstens 35 Tage pro Kalenderjahr für alle Kinder zusammen. Für Alleinerziehende galten 30 Tage je Kind und maximal 70 Tage pro Kalenderjahr. Diese Regelung soll nun auch für das Jahr 2026 beibehalten werden. Die Verlängerung findet sich im Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.