Gesamtsozialversicherungsbeitrag und Faktor F für 2026

Redaktion
IKK classic

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und den Faktor F für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 18. Dezember 2025. Erfahren Sie, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge für Midijobs ändern und wie Ihnen der Midijob-Rechner bei der Berechnung hilft.

Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Zum Jahreswechsel gab es keine Änderungen in der Pflegeversicherung, und auch die Beitragssätze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung blieben unverändert. Nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres ist die Summe der zum 1. Januar desselben Kalenderjahres geltenden Beitragssätze in der

  • allgemeinen Rentenversicherung (18,6 %),

  • sozialen Pflegeversicherung (3,6 %),

  • Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und

  • des um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (2,9 %) erhöhten allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %).

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das Jahr 2026 beträgt somit 42,3 Prozent.

Neuer Faktor F für 2026

Der Faktor F, der für die besondere Beitragsberechnung im Übergangsbereich (sogenannte Midijobs) notwendig ist, für das Jahr 2026 beträgt 0,6619. Er ergibt sich, indem 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz geteilt und auf vier Dezimalstellen gerundet wird.

Geringere Beitragslast für Midijobber

Ab dem 1. Januar 2026 beginnt der Übergangsbereich bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 603,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro. Die Erhöhung der unteren Grenze folgt dabei der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Dieser wurde zum Jahresbeginn von 12,82 auf 13,90 Euro angehoben, weshalb sich auch der Einstieg in den Übergangsbereich verschoben hat.

Arbeitnehmer im Übergangsbereich profitieren weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen bei Midijobs. Für die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nicht das tatsächliche Entgelt herangezogen, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme.

Vereinfachte Rechenformeln

Die vereinfachte Formel zur Ermittlung des Gesamtbeitrags für 2026 lautet:
Beitragspflichtige Einnahme = 1,145937223 x AE – 291,8744452

Die vereinfachte Formel zur Ermittlung des Arbeitnehmeranteils für 2026 lautet:
Beitragspflichtige Einnahme = 1,431639227 x AE – 863,2784538

(AE = tatsächliches monatliches Arbeitsentgelt)

Ausnahmen für Midijobs

Die Sonderregelungen des Übergangsbereichs gelten unter anderem nicht für:

  • Auszubildende und Studierende in dualen Studiengängen

  • Freiwilligendienstleistende (z. B. FSJ/FÖJ)

  • Beschäftigte in speziellen Arbeitsmodellen (z. B. stufenweise Wiedereingliederung, Kurzarbeit, Altersteilzeit)

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IKK classic

Veröffentlicht am 11.01.2026

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