Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
Zum Jahreswechsel gab es keine Änderungen in der Pflegeversicherung, und auch die Beitragssätze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung blieben unverändert. Nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz eines Kalenderjahres ist die Summe der zum 1. Januar desselben Kalenderjahres geltenden Beitragssätze in der