Üblicherweise ist der Bezug von Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate begrenzt. Bereits 2025 konnten Unternehmen jedoch aufgrund einer Sonderregelung bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld erhalten – diese Möglichkeit besteht nun auch im Jahr 2026 weiter.
Kurzarbeitergeld: Anspruchsdauer erneut verlängert
Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate zu beziehen, wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies sieht die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Dezember 2025 vor. Damit reagiert die Bundesregierung auf die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland.
Warum die Verlängerung der Kurzarbeit wichtig ist
Die längere Bezugsdauer wurde eingeführt, um der steigenden Zahl von Kurzarbeit betroffener Unternehmen mehr Planungssicherheit zu verschaffen. Die während der Kurzarbeit freiwerdenden Kapazitäten können diese beispielsweise für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten nutzen.
Kurzarbeit: Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beziehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Kurzarbeitergeld berechnen
Für Führungskräfte ist es entscheidend, das Kurzarbeitergeld korrekt zu berechnen. Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie schnell und einfach Ihr Nettoeinkommen während der Kurzarbeit ermitteln.
Wichtig: Der Arbeitsausfall muss der Bundesagentur für Arbeit vorab angezeigt werden. Das Kurzarbeitergeld kann frühestens von dem Kalendermonat an geleistet werden, in dem die Anzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen ist.
Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung ist hier zu finden.
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung hat das BMAS veröffentlicht hier.
Quellenangaben