Geringere Beitragsbelastung für Arbeitnehmer
Bei Midijobbern gelten für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besondere Regelungen. Für die Beitragsberechnung gilt weiterhin der seit dem 1. Oktober 2022 vorgesehene Rechenweg, der für Arbeitnehmer mit einem Entgelt im Übergangsbereich zu einer geringeren Beitragsbelastung führt als bei Arbeitnehmern mit höherem Arbeitsentgelt. Bei der Beitragsbemessung wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die anhand besonderer Formeln für den Gesamtbeitrag und den Arbeitnehmeranteil mit dem maßgebenden Faktor F ermittelt wird.