Mindestlohn 2026: Erhöhung geplant

Redaktion
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Die Mindestlohnkommission hat empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn 2026 zum 1. Januar auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro zu erhöhen. Mit dieser geplanten Mindestlohnerhöhung soll auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze erfolgen.

Mindestlohn derzeit bei 12,82 Euro

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Der Mindestlohn wird in der Regel auf Vorschlag der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre – unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung in Deutschland – neu festgelegt. Die Kommission hat eine Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro ab dem 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Diese Anpassungen orientieren sich an der aktuellen Tarifentwicklung, um die Lohnuntergrenze fair und angemessen zu gestalten.

Geringfügigkeitsgrenze steigt ebenfalls

Die Geringfügigkeitsgrenze ist gesetzlich an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Mit der geplanten Mindestlohnerhöhung ab 1. Januar 2026 würde somit die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 auf 603 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 633 Euro steigen. Die Berechnung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze erfolgt, indem der jeweils geltende Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Der Faktor 130 entspricht dabei 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden.

 

 

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland dient grundsätzlich als Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind jedoch:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,

  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Wiedereinstieg,

  • Menschen mit einer Behinderung, die in anerkannten Werkstätten arbeiten,

  • Auszubildende,

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,

  • Personen, die ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum absolvieren, das nicht länger als drei Monate dauert.

Hinweis: Damit der Beschluss der Mindestlohnkommission rechtskräftig wird, muss er von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Bundesarbeitsministerin Bas hatte bereits angekündigt, dass damit zu rechnen sei.

Ausführliche Informationen zum Mindestlohn sind hier zu finden.

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Veröffentlicht am 01.08.2025

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