Was regeln die Geringfügigkeits-Richtlinien?
Mit den Geringfügigkeits-Richtlinien geben die SV-Spitzenorganisationen Hinweise, wie die gesetzlichen Regelungen zu geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijobs) und kurzfristigen Beschäftigungen umzusetzen sind. Die neue Fassung überträgt unter anderem die gesetzlichen Neuerungen aus dem SGB VI-Anpassungsgesetz in die betriebliche Praxis und enthält entsprechende Klarstellungen – insbesondere zur Sozialversicherung und Rentenversicherung im Bereich der Geringfügigkeit.