Besonders erfreulich für Unternehmen: Die ansonsten geltende Zwölftelungs-Regelung ist bei der neuen degressiven Abschreibung für E-Fahrzeuge nicht anzuwenden. Der Abschreibungs-Jahresbetrag ist also im Jahr der Anschaffung unabhängig vom Monat der Anschaffung in voller Höhe abziehbar.

Neue steuerliche Förderungen rund um Elektrofahrzeuge
Das neue Gesetz zur Förderung der Elektromobilität sorgt für viele Fragen in der Praxis. Mit dem am 18. Juli veröffentlichten „Investitionsbooster“ wurde die Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 Euro angehoben (für Käufe nach dem 30. Juni 2025). Wir erklären die „Turbo-Abschreibung“ und die steuerlichen Regelungen bei Arbeitgeberzuschüssen für Ladeeinrichtungen.
Wichtig:
Die im genannten Zeitraum neu angeschafften E-Fahrzeuge müssen keine Neuwagen sein. Die Regelung gilt auch für Gebrauchtwagen.
Wichtig:
Diese Gestaltungsmöglichkeiten bestehen nur außerhalb von Gehaltsumwandlungen.