Neue Wirtschafts­identifikations­nummer ab November 2024

Redaktion
IKK classic

Im November 2024 beginnt die Vergabe der neuen Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.). Sie soll ein dauerhaftes Identifikationsmerkmal aller wirtschaftlich Tätigen für Steuerzwecke sein und wird in mehreren Stufen bis Ende 2026 vergeben.

Die W-IdNr. betrifft Unternehmen aller Rechtsformen und soll die Kommunikation mit den Behörden vereinfachen. Wirtschaftlich Tätige müssen ihre W-IdNr. zukünftig in Dokumenten und Formularen eintragen, sobald ein Gesetz dies vorschreibt. Dies kann beispielsweise bei der Beantragung von Fördermitteln oder bei statistischen Erhebungen der Fall sein.

Hinweis: Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert bestehen – auch bei Änderungen des Namens oder der Adresse.

Aufbau der W-IdNr.

Die neue Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Haben wirtschaftlich Tätige bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), so bildet deren Ziffernfolge diese neunstellige Basis. Danach folgt ein Unterscheidungsmerkmal, das der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren dient. Es wird fortlaufend jeder wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet. Das Unterscheidungsmerkmal ist mit einer Steuernummer verknüpft, mit der der Betrieb beim zuständigen Finanzamt geführt wird.

Beispiel:

DE

Landeskennung

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Wirtschafts-Identifikationsnummer

– 0 0 0 0 1

Unterscheidungsmerkmal

Aublauf der Vergabe

Die W-IdNr. soll in drei Stufen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden. Ein Antrag auf Vergabe der Nummer ist nicht notwendig und nicht möglich.

  • Stufe 1:

    Zunächst wird den wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, die Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG oder aber zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind.

  • Stufe 2:

    Voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 soll die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 an wirtschaftlich Tätige vergeben werden, die die Voraussetzungen der Stufe 1 nicht erfüllen.

  • Stufe 3:

    Ab 2026 will das BZSt weitere Unterscheidungsmerkmale vergeben, sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Wirtschaftlich Tätige, die noch keine USt-IdNr. haben, werden über ELSTER informiert – vorausgesetzt, es ist ein ELSTER-Nutzerkonto vorhanden. Für den Großteil der wirtschaftlich Tätigen, nämlich die, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, erfolgt lediglich eine öffentliche Mitteilung über die Verwendung der W-IdNr. im Bundessteuerblatt. Da die Nummer aus der bestehenden USt-IdNr. abgeleitet werden kann, bedarf es keiner individuellen Mitteilung.

Ausführliche Informationen zur W-IdNr. wie beispielsweise FAQs sind hier veröffentlicht.

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IKK classic

Veröffentlicht am 05.11.2024