Hintergrund Wertguthaben
Wollen Arbeitnehmer schon vor ihrer Rente kürzertreten und nicht mehr voll arbeiten oder zwischendurch eine Auszeit nehmen, so können sie auf Basis einer Wertguthabenvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber monatlich ein Wertguthaben ansparen. Damit soll eine längerfristige Freistellung beispielsweise für Pflege- oder Elternzeit, Teilzeit oder Vorruhestand aus dem Einkommen des Arbeitnehmers finanziert werden.
Grundsätzlich gilt, dass während der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat eine Beschäftigung besteht, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben fällig ist. Dies gilt nur für den Fall, dass das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht.