Wieder­eingliederung nach psychischer Erkrankung: So gelingt der Einstieg

Redaktion
IKK classic

Wenn Menschen mit Depressionen, einem Burn-out oder einer Angststörung in den Arbeitsalltag zurückkehren, stellt das alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung. Ein Betroffener erzählt, wie er mit Unterstützung seines Arbeitgebers den Neustart geschafft hat. Ein Vorbild, wie Betriebe ein erfolgreiches Eingliederungsmanagement bei psychischen Erkrankungen gestalten können.

Es ist kurz vor Weihnachten. Frank Müller (Name von der Redaktion geändert), sitzt vor dem Telefon und wartet: auf den Mut, zum Hörer zu greifen. Doch in seiner Brust macht sich Panik breit, hält ihn zurück – gefangen im Gefühl der Hoffnungslosigkeit. Seit zwei Jahren kämpft der gelernte Elektrotechniker mit einer Angststörung. Gerade noch erledigte er zuversichtlich seine Arbeit, strebte sogar eine Position als Teamleiter an. Doch plötzlich macht die Erkrankung selbst alltägliche Aufgaben zur Belastungsprobe. Er ist dem Druck nicht mehr gewachsen, bekommt von seinem Arzt eine Auszeit verordnet.

Seitdem sind einige Monate vergangen, in denen Frank Müller die Angst langsam in den Griff bekommen hat. Irgendwann überwindet er sich und ruft seinen Arbeitgeber an, um über seine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu sprechen. Statt der befürchteten Abweisung reagiert sein Chef mit viel Verständnis. "Er schien sich sehr zu freuen, weil die Firma regelrecht in Arbeit untergegangen ist. In dem Moment habe ich begriffen: Ich werde gebraucht. Das hat mir einen großen Motivationsschub gegeben, wieder meine Arbeit aufzunehmen", erinnert sich Müller. 

Psychische Erkrankungen vom Stigma befreien

Immer mehr Menschen ergeht es wie Frank Müller. Laut der Fehlzeitenanalyse der IKK classic ging im Jahr 2020 jeder sechste Arbeitsunfähigkeitstag auf das Konto psychischer Erkrankungen – mehr noch als im Vorjahr. Aber auch wenn sie die zweithäufigste Ursache für Fehlzeiten darstellen, werden sie gerade in der Berufswelt noch immer häufig als Tabuthema abgestempelt.

Um aus einer Angststörung, Depression oder einem Burn-out wieder zurück in den Berufsalltag zu finden, brauchen Betroffene jedoch die Hilfe ihres Arbeitsumfelds. Etwas, das sich in manchen Unternehmen schwierig gestaltet. "Gerade in kleinen Handwerksbetrieben bestehen oft Berührungsängste seitens der Führungskräfte und Mitarbeitenden", weiß Klaus Leuchter, Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung (esa e.V.). „Doch um erkrankte Arbeitnehmende auch langfristig wieder zu integrieren, sollten ihnen Arbeitgebende unterstützend zur Seite stehen." Er plädiert dafür, dass Führungskräfte für den Umgang mit psychischen Erkrankungen sensibilisiert und geschult werden. Dafür geht Klaus Leuchter selbst in die Betriebe, informiert und leistet Aufklärungsarbeit.

Zwar ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Arbeitgebende verpflichtend, sobald Angestellte länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres wegen einer Krankheit ausfallen – doch es bringt einige juristische Feinheiten mit sich. Im Vordergrund steht immer die Gesundheit der Betroffenen und wie deren Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und erhalten werden kann. Um BEM-Prozesse ordnungsgemäß durchzuführen, bietet der esa-Verein seine Hilfe an. Das Ziel: Handwerkerbetrieben das nötige Wissen zu vermitteln, um Betroffenen den Weg zurück ins Berufsleben zu ebnen.

Betriebsgesundheit

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement hilft dabei, erkrankte Beschäftigte möglichst gut zu rehabilitieren und einem erneuten Ausfall vorzubeugen. Unterstützung beim BEM finden

Neustart ins Berufsleben

Die Rückkehr ins Berufsleben besteht aus vielen kleinen Schritten. Am wichtigsten für Betriebe: Früh das Gespräch mit der erkrankten Person suchen, damit der Kontakt nicht abbricht. "Wenn man zwölf Monate nichts mehr voneinander hört, wächst seitens der erkrankten Person die Scham und die Einsamkeit – und seitens der Führungskräfte die Unsicherheit", sagt Leuchter. Eine Einladung zu Veranstaltungen im Team, Telefonate mit Kolleginnen und Kollegen oder Geburtstagskarten können ein Anfang sein, um die Beziehung erneut aufleben zu lassen.

Für Frank Müller war der Kontakt zu seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen ausschlaggebend dafür, dass er wieder zurück in seinen Job wollte: Schon früh tauschte er sich mit ihnen aus – auch wenn es ihm anfangs schwer viel. "Es war mir sehr unangenehm, meinen engsten Vertrauten von meiner Angststörung zu erzählen. Ich wollte mich vor meinen Kollegen nicht als schwach und verletzlich zeigen", erzählt er. Doch die Telefonate wurden mehr und nach einem Jahr rief er erstmals bei seinem Vorgesetzten an – der Startschuss für die Wiedereingliederung.

Psychische Erkrankung: Wann zurück aus dem Krankenstand?

Zunächst einmal muss sich der gesundheitliche Zustand stabilisieren. Fühlen sich Betroffene wieder belastbar, können sie über einen Wiedereinstieg nachdenken. Bewährt hat sich dabei das sogenannte Hamburger Modell: Um den Start zu erleichtern, wird die erkrankte Person in Absprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt schrittweise zurück in den beruflichen Alltag geführt – mit der Aussicht, danach wieder voll in den Beruf einsteigen zu können.

Im Normalfall besteht der Wiedereingliederungsplan aus sechs Wochen, in denen das Arbeitspensum langsam gesteigert wird. Doch wie groß die Schritte in der Praxis sind, kann von Mensch zu Mensch variieren.
"Ich habe mir neun Wochen Zeit gelassen, weil ich lieber länger brauche und mich dann richtig fit fühle", erinnert sich Frank Müller. Er arbeitete zunächst drei Wochen lang zwei Stunden, anschließend vier und dann sechs Stunden.

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Stufenplan: Schritt für Schritt zur Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung hat sich im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements als besonders sinnvoll erwiesen. Denn ohne einen Stufenplan fühlen sich viele Betroffene beim Wiedereinstieg überfordert und steuern so direkt auf die nächste Erkrankung zu. Um dies zu vermeiden, sollten folgende Schritte und Maßnahmen beachtet werden:

  • Anregen kann die Wiedereingliederung sowohl die erkrankte Person als auch deren der Arzt oder die Ärztin und der Betrieb.

  • Eine ärztliche Bescheinigung muss belegen, dass der Beruf wieder aufgenommen werden kann.

  • Während der Maßnahmendauer muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. 

  • Der oder die Arbeitnehmende muss für mindestens zwei Stunden am Tag belastbar sein. 

  • Er oder sie ist während dieser Zeit krankgeschrieben und kann den Prozess jederzeit abbrechen.

  • Im Stufenplan sind die Tätigkeiten festgehalten, die ausgeführt und nicht ausgeführt werden dürfen.

  • Am Arbeitsplatz sollte es eine Ansprechperson seitens des Betriebsrats oder der Geschäftsführung geben.

  • Alle Parteien müssen dem Plan schriftlich zustimmen.

Nach der Rückkehr kein "Business as usual"

Überwinden Betroffene mit der Wiedereingliederung nach einer psychischen Erkrankung ihre Angst vor Überforderung, ist der Schritt in den normalen Arbeitsalltag geschafft. Wie und wann sich jemand wieder voll belastbar fühlt, ist jedoch sehr individuell.

"Zu Beginn war schon ein Sechs-Stunden-Tag anstrengend für mich. Ich habe dann meinen Arbeitgeber gefragt, ob ich regulär von 40 auf 35 Stunden runterfahren kann, um den Berufsalltag entspannter zu meistern", sagt Frank Müller. Seitdem er wieder regulär arbeitet, sucht er den Austausch mit seiner Führungskraft und erklärt, wo genau Probleme liegen. So versteht sein Chef, vor welchen Situationen er Angst verspürt, was ihm dabei hilft und wann auf ihn Rücksicht genommen werden kann. Dieser offene Umgang hilft seinem Vorgesetzten dabei, künftig auf andere psychisch erkrankte Mitarbeitende besser eingehen zu können. Und auch für andere Betroffene im Unternehmen möchte Frank Müller ein Ansprechpartner sein und sie bestärken, die Arbeit nach längerer Abwesenheit aufzunehmen.

"Wieder arbeiten zu gehen war sehr wichtig für mich und meinen Weg aus der Krankheit. Es hat mich motiviert, einen regelmäßigen Tagesablauf und den Kontakt zu meinen Kolleginnen und Kollegen zurückzugewinnen", so sein Fazit zur Wiedereingliederung.

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IKK classic

Veröffentlicht am 22.09.2021

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