Workation: Das gilt für die Sozial-versicherung

Redaktion
IKK classic

Die Grenzen zwischen festem Büro- und variablem Arbeitsplatz verschwimmen immer öfter. Bei der Workation (Work = Arbeit und Vacation = Urlaub) verrichtet der Arbeitnehmer seine Tätigkeit per mobiler Arbeit an einem Urlaubsort. Arbeitgeber erkennen die Chancen, die sich aus diesem Arbeitsmodell ergeben: Die Verbindung von Arbeit und Urlaub kann sich positiv auf die Mitarbeitermotivation auswirken.

Voraussetzungen für Workation

Workation kommt nur für Mitarbeiter in Frage, die nicht persönlich im Büro oder beim Kunden anwesend sein müssen. Sie arbeiten in der Regel digital und nutzen mobile Endgeräte wie Laptops. Es gibt keinen generellen Anspruch auf Workation – der Arbeitgeber muss in jedem Fall zustimmen. Die Kollegen und Kunden sollten über die Dauer der Workation, die Erreichbarkeit vor Ort und eine eventuelle Zeitverschiebung informiert werden. Soll die Workation bis zu vier Wochen stattfinden, so ist keine Änderung im Arbeitsvertrag notwendig. Die arbeitsrechtliche Situation im Ausland ist allerdings zu prüfen, beispielsweise ob eine Arbeitserlaubnis verlangt wird. Bei einer Workation, die länger als vier Wochen dauern soll, ist eine Zusatz- oder Änderungsvereinbarung im Arbeitsvertrag nötig.

Tätigkeit in EU- oder EWR-Staaten

Bei der Workation handelt es sich in der Regel um einen Auslandsaufenthalt zur Verlängerung bzw. Kombination des Urlaubs, der von vornherein befristet ist. Daher erfolgt sozialversicherungsrechtlich eine Beurteilung als Entsendung. Findet die Workation innerhalb der EU- oder EWR-Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein), der Schweiz oder Großbritannien statt, greift das reguläre Sozialversicherungsabkommen für Entsendungen in diese Staaten.

Ist die Tätigkeit im Ausland auf nicht mehr als 24 Monate befristet, so gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter. Dafür muss die entsprechende A1-Bescheinigung bei der IKK classic beantragt werden.

Was gilt bei Workation in anderen Staaten?

Bei einer Workation in anderen Staaten können unter Umständen bilaterale Abkommen und somit andere Regelungen und Fristen gelten. Auch hier werden entsprechende Bescheinigungen und Vordrucke benötigt, die die IKK classic ausstellt.

Weitere nützliche Informationen der IKK classic zum Thema Entsendung finden Sie hier

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Veröffentlicht am 16.08.2024