Voraussetzungen für Workation
Workation kommt nur für Mitarbeiter in Frage, die nicht persönlich im Büro oder beim Kunden anwesend sein müssen. Sie arbeiten in der Regel digital und nutzen mobile Endgeräte wie Laptops. Es gibt keinen generellen Anspruch auf Workation – der Arbeitgeber muss in jedem Fall zustimmen. Die Kollegen und Kunden sollten über die Dauer der Workation, die Erreichbarkeit vor Ort und eine eventuelle Zeitverschiebung informiert werden. Soll die Workation bis zu vier Wochen stattfinden, so ist keine Änderung im Arbeitsvertrag notwendig. Die arbeitsrechtliche Situation im Ausland ist allerdings zu prüfen, beispielsweise ob eine Arbeitserlaubnis verlangt wird. Bei einer Workation, die länger als vier Wochen dauern soll, ist eine Zusatz- oder Änderungsvereinbarung im Arbeitsvertrag nötig.